Quelle: http://www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2014.pdf?__blob=publicationFile
Bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr müssen je nach Ausmaß der Konsumproblematik Abstinenzzeiträume oder ein kontrolliertes Konsumverhalten nachgewiesen werden. Diese Veränderungen müssen nich nur behauptet, sondern auch belegt werden ( z. B. durch Laborwerte, 6-12 Monate).
06 Monate bei gelegentlichem oder phasenweise regelmäßigem Konsum von ausschließlich Cannabis ohne Mischkonsum.
12 Monate bei regelmäßigem Konsum über mehrere Jahre und/oder Mischkonsum (unterschiedliche Drogen) oder Konsum von harten Drogen
Ansonsten gilt bei der MPU wegen Drogen dasselbe wie bei Alkohol: Sie müssen die Voraussetzungen für eine positive MPU kennen. Lesen Sie hier mehr über die Voraussetzungen einer positiven MPU.