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THC

Aktuelles zur Cannabislegalisierung und MPU-Vorbereitung bei THC

Aus gegebenem Anlass fragen sich derzeit sehr viele Klienten in der MPU-Vorbereitung, ob sie evtl. doch ohne MPU wieder zum Führerschein gelangen, weil rückwirkend in Einzelfällen sogar auch Strafen nochmal angepasst werden sollen.

Die ganz klare Antwort lautet: "Nein." - Nur, weil ein Rauschmittelkonsum oder Suchtstoff wie z. B. THC oder Alkohol erlaubt ist, ist der Konsum noch lange nicht "gut" oder in irgendeiner Weise empfehlenswert, schon gar nicht im Straßenverkehr.

Die vergangene strafrechtliche Aburteilung (Strafrecht) hat bei THC-Auffälligkeit mit ihrer zukünftigen Fahreignung (Verwaltungsrecht) relativ wenig zu tun. -Entscheidend ist: Sind sie berauscht gefahren oder nicht? Wenn ja, dann ist das Drogenmissbrauch  (falsche Menge am falschen Ort). Aus der berauschten Auffälligkeit leitet die Führerscheinstelle nach Kenntnisnahme ein zukünftiges Verkehrssicherheitsrisko her und erhebt -wie bei Alkohol auch- ggf. Zweifel an ihrer Eignung zum Führen von Fahrzeugen. Es folgt eine MPU-Anordnung der Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle), und Sie sollten sich auf die MPU vorbereiten.

Allerdings zeigt sich, bei denjenigen, die wegen geringer aktiver THC Mengen auffallen, also eigentlich gar nicht unter Rauschwirkung gefahren sind, in der atuellen MPU-Begutachtung etwas milder beurteilt wird und ggf. etwas kürzere Abstinenzzeiten bzw. Nachweise für einen kontrollierten Weitergebrauch eher und häufiger akzeptiert werden. Eine MPU richtet sich dann eher auf das "Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren".

Der Konsum eines Rauschmittels (egal ob Alkohol oder THC) am falschen Ort (Straßenverkehr) zu einer falschen Zeit (Konsum zeitlich zu nah an der Verkehrsteilnahme) wird aber immer Rauschmittelmissbrauch wegen des von ihnen nicht beachteten Sicherheitsrisikos bleiben. Dies wird auch zukünftig immer wieder die Führerscheinstelle auf den Plan rufen, da es ihr um zukünftige Unfall- und Sicherheitsrisiken wegen ihrer früheren berauschten Verkehrsteilnahme, also ihr persönliches Sicherheitsbewusstsein und soziales Verantwortungsbewusstsein als Führerscheininhaber also eher um Eignung geht. Bei härteren Drogen (z. B. Koks) reicht dafür bereits der Kosnum aus, ohne, dass sie gefahren sind.

Eignung bezieht sich auf bestimmte Persönlichkeitsmerkmale wie ihr Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein, die die Verkehrssicherheit zukünftig beeinflussen. Die Führerscheinstelle wird immer Hinweisen auf Sicherheitsrisiken und Eignungszweifeln nachgehen, selbst wenn sie für ihr vergangenes Verhalten nicht bestraft wurden bzw. die Strafverfolgungsbehörden bei ihnen keine Nichteignung festgestellt haben (§69 (1) STGB). Strafrecht (Strafverfolgung, auf ihr vergangenes Verhalten gerichtet) und Verwaltungsrecht (Fahrerlaubnisbehörde, auf zukünftige Verhalten gerichtet) haben dabei unterschiedliche Funktionen.

> erfahren sie mehr zum Thema Eignung

Das große Risiko einer MPU-Begutachtung geht immer von den Führerscheinstellen (Verwaltungbehörde) aus, nicht von den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Gerichte). Führerscheinstellen reichen bereits Hinweise darauf, dass ein Sicherheitsrisiko bestehen könnte und leiten daraus Zweifel ab, die in einer MPU ausgeräumt werden sollen. Es ist ist noch nichtmal ein Urteil nötig.

>>erfahren sie hier mehr zum Thema Cannabis und Straßenverkehr (Punkt 47)<<

Dort erfahren sie auch etwas über die geplante Grenzwertanpassung analog zur Alkoholrauschwirkung. Aus verkehrspsychologischer Sicht können sie mit Grenzwerten zwischen 3-5 ng statt bisher 1 ng im Blut rechnen. Meiningen zur laufenden Grenzwertdiskussion erfahren sie hier. > THC- Grenzwert - Diskussion

 


THC

Auswirkungen der Cannabislegalisierung auf die MPU - Vorbereitung und die  THC berauschte Teilnahme am Straßenverkehr (generalpräventive Wirkung)

Wie befürchtet zeichnet sich bereits vor Einführung der neuen Cannabis Gesetzgebung ein deutlich unerwünschter Effekt auf die Einstellung zur berauschten Verkehrsteilnahme und damit auf das Unfallrisiko durch den Rausch im Straßenverkehr ab.

Dabei ist der Zusammenhang zwischen Einstellung, sozial-normativen Überzeugungen, der Verhaltenskontrolle und dem Fahren unter Drogeneinfluss durch die Theorie zum geplanten Verhalten  spätestens seit den 90er Jahren sehr gut belegt. Vergleichen sie dazu auch die wissenschaftliche Forschung. [Glitsch, 2003; Update 25. 02. 2024]

> mehr erfahren

Lesen sie zur Cannabislegalisierung und Auswirkungen auf die Straßenverkehrsicherheit und MPU hier exemplarisch die aktuellen Nachfragen zweier Klienten*innen und meine Antwort aus meiner aktuellen MPU-Beratung.

Aus den MPU Fragen der Klient*innen lässt sich die Einstellungsänderung durch die Cannabislegalisierung klar erkennen. Die Wirkungszusammenhänge zwischen der Einstellung zu Rauschmitteln und den dazugehörigen sozial normativen Überzeugungen  zur erwarteten Auftretenshäufigkeit der berauschten Verkehrsteilnahme und Verkehrsunfällen unter THC werden anhand der Klienten-Fragen klar und eindeutig beschrieben. Die aktuelle Gesetzgebung und das "wording" der Gesetzestexte haben pädagogisch -was die erzieherische Wirkung einer Rechtsnorm anbelangt- ungünstige Auswirkungen. Sie wirken Risiko verhamlosend und kontra präventiv auf die berauschte Verkehrsteilnahme, insbesondere unter THC-Einfluss.

Eines vorab: Lassen sie sich nicht durch falsche Versprechungen aus reißerischer Werbung zur MPU - Vorbereitung von unseriösen MPU-Anbietern ködern. Die berauschte Verkehrsteilnahme bleibt verboten, und sie sollten für die MPU klare Vorstellungen darüber entwickelt haben, warum sie Rauschmittel konsumiert haben, berauscht gefahren sind, und was sie ggf. verändert haben, damit sie nicht erneut berauscht am Straßenverkehr teilnehmen und Menschenleben gefährden. Lesen sie hier mehr zu den Voraussetzungen einer positiven MPU. > mehr erfahren

Hier der Auszug aus dem MPU - Chat:


Klient 1:

"Guten Tag Herr Glitsch, Ich habe gestern eine Haarprobe abgegeben für die letzten 6 Monate, so wie sie mir es empfohlen haben und werde nun 6 Monate warten für die nächste Probe um dann bei Ihnen mit der MPU-Vorbereitung zu beginnen. In den Medien wird jetzt von einer Cannabislegalisierung gesprochen und daher stellt sich mir die Frage, ob denn die Mpu beeinflusst wird und eventuell ein 6 Monatiger Nachweis statt eines 12 Monatigen Nachweises ausreichen würde. Gerne füge Ich Ihnen meinen Bericht von 2019 bei, weil ich gerne den Vorgang beschleunigen würde. Ich wünsche Ihnen natürlich ein schönes Wochenende. Mit freundlichen Grüßen [Name]"

Klientin 2:

"Guten Abend, ich habe da gestern was gehört und nen bischen gelesen wo ich sie gerne nochmal fragen möchte. Ab April soll sich ja wegen Cannabis einiges ändern und verschiedene Änwälte habe gesagt und geschrieben, dass bereits verhängte Urteile betreffs Canabis fallengelassen werden sollen. Das dann sogar Leute die deswegen im Gefängnis sitzen frei gelassen werden müssen.

Gesetz dem Fall das es Tatsache so ist, was wäre dann in meinem Fall möglich?

Liebe Grüße [Name]"

und hier, weil die Frage des THC-Fahrers die Wirkung von gut gemeinter, aber schlechter Kommunikation und Präventionspolitik auf die Risikogruppen im Straßenverkehr so gut verdeutlicht, eine weitere aktuelle Anfrage eines gestern Betroffenen THC-Fahrers:

Klient 3:

"Sehr geehrter Herr Glitsch,

ich würde mich freuen, wenn Sie meinen Fall kurz beurteilen könnten:
In der Nacht vom 24. zum 25.02.24 wurde mir nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle Blut abgenommen.
Ich bin ein täglicher Konsument und der Konsum vor der Blutabnahme war ca 2-3h Stunden her (0,4.g), in dieser Zeit habe ich auch gegessen getrunken etc. - Hier herrscht Unsicherheit, da ich ggf. als gelegentlicher oder dauer Konsument eingestuft werden könnte. (Je nach Körper unterschiedlich)


In der Polizeitkontrolle habe ich vorerst keine Aussage getätigt, lediglich bei der Fahrt, dass der Konsum 24 Stunden her sei.
"Ich dachte das wäre nun legal"


Nach Infos der Polizei wurde eine Ordnungswidrigkeit notiert. Könnte die kommende Entkriminalisierung dazu beitragen könnte, dass die Führerscheinstelle keine MPU sondern ggf. ein fachärtliches Gutachten anordnet? - Dieses Verfahren wurde mir schonmal berichtet.

Ich würde mich um eine Antwort freuen und wünsche Ihnen einen schönen Start in die Woche.

MfG [Name]"


Meine Antwort als Verkehrswissenschaftler und MPU-Berater dazu:

"Guten Morgen Herr/Frau [Name], die Cannabislegalisierung hat nichts mit ihrer MPU wegen Drogenmissbrauch zu tun.*Sie sind berauscht Auto gefahren und haben Gesundheit und Leben der Menschen gefährdet.* Es geht um ihre zukünftige *Fahreignung* wegen *Drogenmissbrauchs* (falsche Menge am falschen Ort).
Drogen, vor allem die Rauschwirkung, -egal ob legal wie bei Alkohol oder illegal wie bei anderen Drogen- haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. 


Der Konsum von Cannabis war auch vor der Legalisierung schon nicht verboten. Man stellt nun lediglich Erwerb, Anbau, Eigenbedarf und Besitz nicht mehr unter Strafe und entstigmatisiert den Konsum zu Hause und in der Öffentlichkeit (Leider. Wozu gibt es eigentlich Anti-Raucher Kampagnen?)


Ob ein 6monatiger Abstinenznachweis ausreichen würde hängt von der Dauer und Intensität ihres früheren Konsums ab. Laut Kriterien für die Fahreignungsbegutachtung *können* sie -wenn sie ausschließlich Cannabis geraucht und nicht über mehrere Jahre täglich geraucht haben, kein Mischkonsum usw. hatten und keine "problematischen Konsummuster" auch bereits nach 6 Monaten als stabil verändert eingeschätzt werden (können, nicht müssen). Sie können sogar auch weiter konsumieren und lediglich auf das Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren abstellen.


Die Wahrscheinlichkeit eines positiven Gutachtens sinkt aber erfahrungsgemäß erheblich (von ca. 99% positiv auf nur noch 60-70% positiv), weil die Stabilität  der erreichten Veränderungen (zeitlich und inhaltlich) ein sehr wichtiges Kriterium für ein positives Gutachten darstellt.

 

> Lesen sie dazu hier mehr.

 

Gehen sie mit ihren hohen Werten bereits nach 6 Monaten zur MPU (teurer Versuch natürlich möglich, wenn Geld eher nicht so wichtig) haben sie es schwerer, die Gutachterin zu überzeugen. Sie müssten zudem taktischer Antworten und einige Realitäten anders darstellen als sie waren oder sind. 


Sie können es also versuchen, als ausreichend würde ich eine 6monatige Abstinenzzeit bei ihren Werten, jedoch nicht bezeichnen. (Dieses Thema wird aber natürlich ohnehin in der weiteren MPU-Beratung besprochen)"


Aber keine Sorge: Ich habe zahlreiche THC Fahrer*innen in der MPU - Beratung, bei denen 6 Monate Abstinenz vollkommen ausreichend sind. Es kommt aber eben auf ihren Fall, ihre Werte und ihre Konsumgeschichte an. Lassen sie sich vernünftig und fachlich fundiert beraten. -Hier gerne vorab telefonisch kostenfrei-

THC

MPU Gutachten bei Cannabis/THC Fällen ohne Abstinenz in 2024 besser möglich


MPU Gutachten bei Cannabis/THC Fällen ohne Abstinenz in 2024 besser möglich
Mit den Bemühungen der Bundesregierung um Entkriminalisierung des Cannabiserwerbs und damit einhergehenden Überlegungen zum Thema Rausch, hat sich neuerdings auch die Praxis der MPU Begutachtung etwas verändert. Wer als Ersttäter überzeugend darstellen kann, dass er nur gelegentlich THC konsumiert hat und ansonsten keine problematischen Konsummuster aufweist, schafft es aktuell leichter als früher mit fortgesetztem Konsum, die medizinisch psychologische Untersuchung zu bestehen, wenn erfolgreich zwischen Konsum und Fahren getrennt werden kann. Der Fokus der MPU Begutachtung liegt dann auf dem sog. "Trennungsvermögen". Dieser Trend wird sich auch in 2024 weiter fortsetzen.

Eine MPU mit fortgesetztem Konsum von THC zu bestehen war zwar auch schon früher möglich, allerdings bestand auf Seiten der MPU-Begutachtungsstellen und der Führerscheinstellen eine erhebliche Hemmschwelle, diese Droge mit dem gesellschaftlich stärker akzeptierten Alkoholrausch quasi gleichzustellen, bei dem bei Ersttätern ebenfalls kontrolliert weiter konsumiert werden kann, wenn Konsum und Fahren sicher voneinander getrennt werden können und das Trinkverhalten erfolgreich in Richtung kontrollierter Konsum verändert wurde. So wird es zunehmend auch in der aktuellen MPU-Begutachtungspraxis bei THC Missbrauch gehandhabt. Auch hier zeigen sich in der MPU Begutachtung also gesellschaftliche Veränderungen hinsichtlich der Wahrnehmung und Bewertung von Cannabiskonsum.

Bedenken sie bei einer Vorbereitung auf die MPU aber bitte, dass die Strategie "kontrolliert weiter THC konsumieren" ebenfalls - wie bei kontrolliertem Alkoholkonsum auch - stabil verändert sein muss und die neue Entwicklung nicht bedeutet, dass Rauschmittelmissbrauch nun weniger problematisch sei als früher. Weder Alkoholmissbrauch noch THC-Missbrauch gelten als besonders kompetente, Risiko bewusste oder Selbst bestimmte Strategien, um sich soziale oder andere Genuss oder entspannungs-Ziele damit zu ermöglichen. Lediglich die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Rauschmittel zu "Genusszwecken" ist etwas gestiegen. Eine MPU mit fortgesetztem Konsum ohne Abstinenz mit zukünftig kontrolliertem Konsum ist bei Alkohol weiterhin eine übliche MPU-Strategie, weil es beim kontrollierten Alkoholgenuss eben nicht um den Rausch geht wie beim THC-Konsum. THC-Konsum hat fast immer den Rausch zur Folge. Im Unterschied dazu wird beim kontrollierten Alkoholkonsum gelernt, das Wirkungstrinken - den Rausch - erfolgreich zu vermeiden.

Nach THC-Auffälligkeit eine MPU mit zukünftig kontrolliertem Konsum zu bestehen ("Trennungsvermögen") geht deshalb auch weiterhin mit einer deutlich geringeren Erfolgswahrscheinlichkeit einher als mit 6 Monaten und zukünftig fortgesetzter Abstinenz.

Fragen Sie gerne nach, wenn sie eine kostenfreie Einschätzung ihrer Fallsituation erhalten möchten.

Neues Beratungskonzept - Deutschlandweit einmalig - MPU Hörbuch

Viele Wege führen zum Ziel! – Probieren Sie es aus – Die Methode „einfach mitschneiden und immer wieder anhören“ hat sich in unserer MPU-Beratung als sehr effektiv und erfolgreich erwiesen.

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a) Was muss ich tun? (z. B. Abstinenz oder kontrollierten Konsum nachweisen)

b) Was will der MPU - Gutachter bei mir für Veränderungen sehen?

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THC

Bei Cannabis/THC jetzt erst die MPU - dann die Entscheidung über den Fahrerlaubnisentzug

Die neue Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht besagt, dass eine Fahrt unter Cannabiseinfluss für sich genommen noch kein Grund ist, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zunächst ist ein Gutachten nötig (BVerwG 3 C 13.17 - Urteil vom 11. April 2019).

Doch wer sich hier als Rechtsanwalt oder Betroffener nun Hoffnungen macht, wird fast immer (gemeint ist zu nahezu 100%) enttäuscht: Alle MPU-Gutachten werden nämlich regelmäßig negativ, weil fast immer mindestens 6 Monate Abstinenzzeit nachgewiesen werden müssen. So besagen es die Begutachtungsleitlinien der MPU Gutachter.

Die Frist der Behörden zur Abgabe des Gutachtens wird meist auf 2-3 Monate gesetzt, weil bei - noch Inhabern der Fahrerlaubnis - aus Gründen der Verkehrssicherheit, die Fahreignng zügig überprüft werden muss.

Bitte beachten Sie! Nur, wenn Sie nach der THC-Fahrt sofort auf den Konsum verzichten, kann es Ihnen gelingen, wenigstens einige Monate Verzicht nachzuweisen, die MPU zu bestehen und den Führerschein evtl. zu behalten.

Andernfalls unterschreiben Sie bitte die von der Führerscheinstelle meist schon beigelegte Verzichtserklärung, geben Sie die Fahrerlaubnis freiwillig ab (erspart ca. EUR 200,00 Gebühren) und stellen Sie so bald wie möglich einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, dann bekommen sie eine Frist von 6 Monaten.

Haben Sie hierzu eine Frage? Dann rufen Sie mich bitte mobil an unter 0176/20165077.

Das Vorgehen ist schnell erläutert.

90

Günstiger Abstinenznachweis, Haaranalyse, Drogenscreening, Urinkontrolle, ETG

Preisvergleiche lohnen sich! - Vergleichen Sie die Nachweismöglichkeiten über Urin oder über Haaranalysen von unterschiedlichen Anbietern. Sie können für den benötigten Abstinenznachweis in unterschiedlichen Laboren, EUR 90,- oder EUR 300,- zahlen.

Das nach den Erfahrungen meiner Klienten derzeit günstigste, nach den Kriterien für klinisch-toxikologische Untersuchungen zertifizierte Labor (DAkks) ist das Labor Wisplinghoff

Dort erhalten Sie eine Urinanalyse auf Ethylglucuronid (ETG) (einmalige Urinabgabe) für ca. EUR 46,00, 3cm ETG-Haaranalyse für ca. EUR 65,00 und ein ebenfalls für die MPU verwendbares Drogenscreening (Haare) für ca. EUR 95,00.

1,1

Neue Entscheidungen der höheren Gerichte: MPU ab 1,1 Promille in Berlin jetzt fraglich

Entgegen der von der LABO immer noch verbreiteten Meinung,  darf die Behörde nicht mehr ab 1,1 Promille ohne Weiteres auf eine MPU bestehen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht ( Az. 3 C 24.15, v. 06.04.2017).

Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille alleine (ohne weitere Delikte, z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis oder weitere Gründe für eine Alkoholproblematik) reicht nicht mehr aus, damit die Fahrerlaubnisbehörde ohne weiteres eine MPU anordnen darf. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 06.04.2017 entschieden. Eine MPU könne regelmäßig nur angeordnet werden, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.

Damit bestehen nach deutschlandweit großem Aufsehen als Baden Württemberg und Bayern sowie zuletzt auch Berlin regelmäßig bereits bei 1,1 Promille ohne weitere Hinweise auf zukünftigen Alkoholmissbrauch eine MPU angeordnet hatten, erhebliche Zweifel an dieser Rechtspraxis.

Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille reicht für MPU Anordnung alleine nicht aus (kein ausreichender Sachgrund)

Das BVerwG hat entscheiden, dass nach Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Führerschein ohne Gutachten erteilt werden muss.

Somit gilt die ursprünglich bekannte Rechtsauslegung, wonach erst ab einer BAK von 1,6 Promille die Anforderung eines Gutachtens zu efolgen hat.

Die strafgerichtliche Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt bis zu einer Promillezahl von 1,59 sei nach Auffassung des BVerwG kein eigenständiger Sachgrund für die Anforderung eines Gutachtens. In dem Urteil wird explizit auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verwiesen und auf die dort unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe verwiesen. Damit wird die Gültigkeit der 1,6 Promillegrenze für pflichtgemäße MPU-Anordnungen bestärkt und die zuletzt von einigen Fahrerlaubnisbehörden angewendete Konstruktion gemäß §13, wonach eine MPU schon ab 1,1 Promille in Frage käme entkräftet. Für alle Beteiligten von Vorteil wegen der Rechtsklarheit: Widersprüchliches Recht wurde in seiner ursprünglich vorgesehenen Bedeutung für die Anwendung klargestellt.

Gleichwohl: Schon allein eine Auffälligkeit am Mittag mit 1,1 Promille kann für die Fahrerlaubnisbehörde ausreichen, um weitere Gründe (nämlich Alkoholproblematik wegen Trunkenheit am Mittag bzw. Restalkoholannahme) für eine MPU herzuleiten.

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D

ADHS / ADS - Patienten aufgepasst! - Keine positive MPU bei Amphetamin Medikation!

Die Einnahme von Amphetamin schließt die Fahreignung regelmäßig aus, selbst wenn Sie nicht gefahren sind (§ 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV)

Derzeit häufen sich Anfragen von MPU-Kandidaten, die nach jahrelangen Versuchen keine Möglichkeit sehen, behördliche Zweifel der Führerscheinstelle wegen Amphetamin im Straßenverkehr auszuräumen.

Auch wenn ärztlicherseits die Medikation bestimmungsgemäß ist, Polizei und Straßenverkehrsbehörde interessieren das nicht. Die Fahrerlaubnis ist dauerhaft verloren.

Eine positive MPU ist quasi ausgeschlossen, weil ein Abstinenznachweis im Drogenscreening nur nach Absetzen der Medikamente (1 Jahr lang) möglich ist. Erfolgt danach wieder eine ärztlich verordnete Medikamenteneinnahme sind die mühsam wiederhergestellte Fahreignung und damit auch der Führerschein wieder futsch. Neues Strafverfahren, erneute MPU sind die Folge.

Auch ein ärztliches Attest über die Amphetaminmedikation kann nur wenig helfen, da die Laborbefunde im entscheidenden Amphetaminbereich keine klare Aussage liefern können.

Der Nachweis eines bestimmungsgemäßen Konsums ist nötig  mehr erfahren >

Eine mögliche - wenn auch nicht sichere - Strategie kann darin bestehen, durch mehrere, unvorhersehbare Urinproben (6) innerhalb eines Jahres und innerhalb der vorgeschriebenen Zeit von 24 Stunden nach Aufforderung durch das Labor, jeweils zu einer exakten Tageszeit (am besten nüchtern, erster Morgenurin zur Urinabgabe) zu erscheinen und sehr genau darauf zu achten, dass der PH-Wert des Urins nicht durch Säuren (z. B. Vitamin C o. ä.) zu stark schwankt, denn dies beeinflusst den Amphetaminstoffwechsel stark. Auche andere Einflussfaktoren (Temperatur, Urinverdünnung) sind zu beachten (Kreatininwert wird standardmäßig mitbestimmt).

Zeitlich einigermaßen konstante Apmhetaminwerte über die 6 Proben können als Beleg dafür herangezogen werden, dass kein zusätzlicher (nicht bestimmungsgemäßer) oder illegaler Amphetaminkonsum stattgefunden hat. Klären Sie Ihr Vorgehen im Rahmen eines Informationsgespräches mit der Ihnen kompetent erscheinenden MPU-Begutachtungsstelle vorher ab, denn dieses Vorgehen verlangt eine Auslegung der Beurteilungskriterien und konkrete Auseindersetzung mit der Rechtslage hinsichtich eines bestimmungsgemäßen Konsums bei illegalen Drogen. - Die Fahrerlaubnisbehörde kann zudem im Falle einer erneuten Auffälligkeit jederzeit wieder eine MPU oder zumindest ein ärztliches Gutachten verlangen.

Achten sie auf die Möglichkeit von direkten Nachweismethoden der Droge (z. B. Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie) denn nur mit deratigen Verfahren können Drogen auch mengenmäßig bestimmt werden.

t

Hier verlieren MPU Kandidaten viel Zeit und Geld

- Davon habe ich nichts gewusst - Hätte man mir das nicht gleich sagen können? -

 

Dieses Ärgernis äußern fast alle Betroffenen, die zum ersten mal bei einem MPU-Berater oder gar unvorbereitet in der MPU aufkreuzen.


MPU - Kandidaten müssen ihr verändertes Konsumverhalten je nach Schwere der Konsumproblematik mindestens 6-12 Monate mit zulässigen Laborbefunden (CTU-Kriterien beachten!) belegen. So sagen es die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung.

Betroffene, die damit nicht zu Beginn der Sperrfrist - also unmittelbar nach Erhalt des Strafbefehls - anfangen, werden zwangsläufig Zeit verlieren, denn die Sperrfrist dauert meist "nur" 12 Monate und die Hinweise zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis von der Führerscheinstelle kommen erst Monate später.

Die Hinweise zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis von der Führerscheinstelle enthalten meist keine Informationen zu den Nachweispflichten über das veränderte Konsumverhalten, obwohl die Nachweise eine hohe Relavanz bei der Überprüfung der Fahreignung durch die MPU haben. So kommt es, dass mehr als 2/3 aller MPU-Kandidaten Ihre Fahrerlaubnis am Ende der Sperrfrist nicht wiederbekommen.

Doch wer schließt diese Informationslücke? Gerichte fühlen sich dafür nicht zuständig, Fahrerlaubnisbehörden könnten über diese verklausulierten Voraussetzungen entprechend der Begutachtungsleitlinien explizit informieren, scheuen aber das Risiko, da nicht für alle MPU Kandidaten eine Nachweispflicht besteht. - Darüber lässt sich streiten, denn die Begutachtungsleitlinien fordern: "Veränderungen sollen nachvollziehbar aufgezeigt werden"

Gutachter sagen aufgrund ihrer Beurteilungskriterien: Nachvollziehbar heißt, dass ein Veränderungsprozess auch ausreichend belegt sein muss, vor allem, wenn sie auf einem veränderten Konsumverhalten beruhen.

Da müssen die MPU-Kandidaten dann schon selber fragen, sagen die Behörden.

Doch wie soll ein MPU-Kandidat nach etwas fragen, wovon er Mangels Information gar nichts wissen kann?

Ein kleiner MPU-Ratgeber bereits auf Seiten der Ermittlungsbehörden könnte helfen.

D

Wie kommt man 2022 mit Cannabis oder Amfetamin auf Rezept durch die MPU?

Wenn ein Arzt Cannabis als Medizin oder Cannabis-Medikamente verschreibt (z. B. Cannabisblüten, Sativex, u. a.) dann wird damit der Cannabis-Konsum legalisiert, und es ist möglich, bei fortgesetztem regelmäßigem Konsum ein positives Fahreignungsgutachten zu erhalten, weil der Konsum bestimmungsgemäß ist (Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, 6. März 2017).

Interessant bei dieser Legalisierung ist, dass die eigentlich viel problematischere und gesetzlich als "harte Droge" eingestufte Droge, Amfetamin, bereits vorher schon ärztlich verordnet werden durfte, also ärztlicherseits legalisiert werden konnte und damit ebenfalls dem bestimmungsgemäßen Konsum entsprach (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, §3, Abs. 1, Buchstabe b).

Was ist bei Amfetamin oder Cannabis für die MPU zu beachten?

Entscheidend und der gemeinsame Nenner für alle legalisierten illegalen Stoffe sind die Klärung der Fragen:
I Sind Leistungsbeeinträchtigungen zu erwarten?

Lässt die aktuell ärztlich regelmäßige verordnete Dosierung zukünftig Leistungsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr erwarten?

Wenn im Leistungstestbereich der MPU (reaktive Belastbarkeit, Aufmerksamkeit unter Monotonie usw.) keine unterdurchschnittlichen Leistungen im Vergleich zu nicht medikamentös behandelten Verkehrsteilnehmern festgestellt werden, muss auch zukünftig nicht damit gerechnet werden, dass die regelmäßig eingenommene Menge der legalen Droge (Cannabis oder Amfetamin) zu Leistungsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr führt.

 

II Liegt ein bestimmungsgemäßer Konsum vor?
Die Festellung des bestimmungsgemäßen Konsums  kann bzw. sollte dringend bereits im Vorfeld von den Untersuchten abgeklärt und entsprechende Belege mitgebracht werden (Rezepte/ärztliche Verordnungen). Geschieht dies nicht, dann wird das Gutachten immer sofort glasklar negativ sein.  Fahrerlaubnisbehörden formulieren hier manchmal Fragestellungen, die sachlich völlig daneben liegen, z. B. "Kann man mit dem Cannabis die Grunderkrankung heilen". Eine solche Frage könnte überhaupt nur über Medikamentenstudien geklärt werden und ist völlig irrelevant für die Fahreignung. Begutachtungsstellen würden derartige Fragen zu Recht unbeantwortet lassen oder ggf. die Fahrerlaubnisbehörde um Änderung der Fragestellung bitten.

 

III Charakterliche Eignung (verantwortungsbewusster Umgang)
Darüber hinaus geht es um die charakterliche Eignung

nämlich,
- ob zukünftig verantwortungsvoll/kontrolliert/risikobewusst mit der Droge umgegangen wird. Dies muss bei  bei allen Drogen so sein, auch bei legalem Ethanol (Alkohol) oder psychoaktiv wirksamen Bestandteilen von Medikamenten usw. ggf. eben mit ärztlicher/psychiatrischer Kontrolle, regelmäßigem Therapienachweis..

- verantwortungsbewusst heißt auch, dass die vom Arzt angeordnete Dosierung eingehalten wird und nicht nur eine Bedarfsmedikation stattfindet. Bei Bedarfsmedikation ist aufgrund der dann nicht mehr gegebenen Rauschwirkungen die Fahreignung nämlich ausgeschlossen. Der Patient darf im Falle einer Bedarfsmedikation nicht fahren!

Sind diese Fragen im Rahmen einer fachlich fundierten MPU-Vorbereitung geklärt, steht einer positiven MPU nichts mehr im Wege.

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Mal eben checken, ob Sie schon fit für die MPU sind?

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Das geht. Wenn Sie einfach nur Sicherheit haben wollen, ob Sie schon fit für die MPU sind, dann buchen Sie ein verkehrspsychologisches Untersuchungsgespräch unter realen Untersuchungsbedingungen zum Komplettpreis (EUR 260,-).

Als ehmaliger MPU-Gutachter kann ich Ihnen mit Zuverlässigket sagen, ob es reichen wird oder nicht. Reicht es nicht - dann haben Sie sich eine Menge Zeit, schlechte Gefühle und Geld gespart.

Bekommen Sie das "Go", dann gehen Sie mit einem guten und sicheren Gefühl in die MPU. - Was will man mehr?

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MPU ab 1,1 Promille in Berlin

Das Fahrerlaubnisrecht wird in den Bundesländern höchst unterschiedlich ausgelegt. Der § 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Abs. 2 Buchstabe d. (Alkoholmissbrauch i.V.m. Anlage 4 FEV (Missbrauch = 8.1 Mißbrauch) legt fest, dass zwingend eine MPU anzuordnen ist, wenn die Fahrerlaubnis vorher wegen Alkohol am Steuer entzogen worden war und der Betroffene ungeeignet zum Führern von Kraftfahrzeugen ist. Da sich aber strafrechtlich jeder Trunkenheitsfahrer ab 1,1 Promille automatisch durch dieses Delikt als ungeeignet zum Führen von Kraftfazeugen erwiesen hat, ergibt sich daraus zwingend, dass dann auch jeder 1,1 Promille-Fahrer mit einer MPU Anordnung zu rechnen hat. Berlin folgt dieser neuen Rechtspraxis. mehr erfahren >

Dass dieses Recht vermutlich gar nicht so gedacht war, ergibt sich aus der jahrzehntelangen Rechtspraxis, wonach eine MPU erst ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstätern angeordnet wurde, da bei diesen Personen davon auszugehen ist, dass sie eine hohe Trinkfestigkeit erworben haben und im Zusammenhang mit dem Kontrollverlust im Straßenverkehr von einem problematischen bzw. riskanten Alkoholkonsum auszugehen ist. Diese stärker alkoholgefährdeten Personen sollten deshalb als besondere Risikogruppe zunächst die Zweifel an Ihrer Fahreignung in der MPU ausräumen.

In jedem Fall wird sich aus der neuen Rechtspraxis mit MPU ab 1,1 Promille ein erhebliches Abschreckungspotenzial zu Gunsten der Straßenverkehrssicherheit ergeben, auch wenn Experten daran zweifeln, dass ein derartig drastischer Eingriff per MPU in die Persönlichkeitsrechte auf dem Verwaltungswege unter 1,6 Promille verhältnismäßig ist. Allerdings stellt eine gemessene Blutalkoholkonzentration ohnehin nur eine kurze Momentaufnahme dar. Auch unter 1,1 Promille kann  ein riskanter Alkoholgebrauch vorliegen, wenn das "Erwischtwerden" nicht unmittelbar nach dem letzten Getränk stattfindet, was eher die Regel als die Ausnahme ist.

Ob eine MPU im Vergleich zu den Hochpromillefahrern ab 1,6 allerdings verhältnismäßig und vom Gesetzgeber so gedacht war, scheint rechtspolitisch von derartig hoher Relevanz zu sein, dass dieser Thematik ein ganzer Arbeitskreis (AKII) des kommenden deutschen Verkehrsgerichtstags vom 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar gewidmet ist. mehr erfahren >

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Fahrradfahrverbot nach alkoholisierter Verkehrsteilnahme mit Fahrrad

Wer wiederholt mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnisbehörde nach einer MPU nicht "nur" die Fahrerlaubnis entzieht, sondern sogar das Fahrradfahren untersagt.

Wenn sich ein Fahrradfahrer als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen erweist (dazu zählen Fahrräder), kann ihm die Fahrerlaubnisbehörde das Führen des Fahrrades untersagen. § 3 Abs. 1 FeV verpflichtet die Behörde, gegen den ungeeigneten Fahrer einzuschreiten und sicherheitswirksame Maßnahmen zu veranlassen.

Ab 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. Nr. 2c FeV immer eine MPU zur Klärung der Eignung zum Führen sonstiger Fahrzeuge (Fahrrad) anordnen.

Ein negatives Fahreignungsgutachten wird die Behörde dann zum Anlass nehmen, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge zu entziehen. Bei Wiederholungsgefahr kann sie zur Abwendung von Sicherheitsrisiken ein Farradfahrverbot aussprechen.

 

Veranstaltungsflyer MPU-Berater-Forum 2014

Jetzt kommen Transparenz und Qualität in das MPU-System

Wer sich jetzt noch MPU Berater nennt ist "Old School"

Endlich ist es soweit: Damit das Deutsche System des Führerscheinrückerhalts transparent und nachvollziehbar wird, empfiehlt die Bundesanstalt für Straßenwesen eine Pflichtberatung.

Wieso das wohl fast 60 Jahre gedauert hat?

mehr erfahren >

 

 

QM