MPU Vorbereitung Berlin

Neuigkeiten

THC Legalisierung MPU
LG

Umsetzung der Cannabis Legalisierung in 2023, legaler Erwerb und Rausch - Die Beratung freut sich auf mehr Kunden

Danke - Danke - Danke, liebe Ampelkoalition - Rauschmittel zu "Genusszwecken" ?!

Dieses "wording" - wie es so schön heißt - der legale Cannabiserwerb in Form von "Cannabis zu Genusszwecken" - könnte unglücklicher gar nicht sein. Es wird also der Rausch zu Genusszwecken propagiert statt ausdrücklich auf den legalen Erwerb und Entkriminalisierung zu fokussieren, zumal der Konsum auch vorher schon nicht verboten war.

Die MPU-Beratung freut sich schon jetzt auf viele neue Kunden, denn die spezial- und genaralpräventive (abschreckende) Wirkung des Rauschmittelgebrauchs oder dessen Nachwirkungen im Straßenverkehr wird dadurch erheblich herabgesetzt, so zeigt es die kriminologische Forschung.

Für die MPU und die Straßenverkehrssicherheit spielt es gar keine Rolle, ob ein Rauschmittel legal oder illegal ist. Allerdings zeigt die Zugänglichgkeit bei legalen Drogen wie insbesondere Alkohol, dass sie den Konsum und damit auch die Auftretenshäufigkeit des Rauschmittels im Straßenverkehr befördert. Dies gilt für alle Drogen, unabhängig von ihrer Legalität (Ethanol, Medikamente, THC oder härtere Drogen).

Auch Ethanol (Alkohol) war schon immer legal, aber deswegen nicht besser als Marihuana (eher im Gegenteil, weil Alkohol nunmal Zellgift ist und deshalb sogar als Anti-Corona Desinfektion eingesetzt wird).

Bei einem Alkoholrausch ab 0,8 oder gar strafrechtlich relevanten 1,1 Promille immer noch von Alkohol-"genuss", anstatt von Wirkungstrinken oder Alkoholmissbrauch oder Alkoholrausch zu sprechen, ist für die Entwicklung eines kompetenten Rauschmittelgebrauchs geradezu kontraproduktiv.

Der Rausch ist und bleibt immer Mittel zum Zweck, nämlich der Emotions- und Bewusstseinsveränderung. Es findet damit Emotionsregulation über einen externen Stoff - das Rauschmittel- nicht jedoch durch eigene, kompetenzbezogene Selbstregulationsfähigkeiten statt.

Entscheidend ist, ob ein Verkehrsteilnehmer berauscht und damit bewusstseinsverändert am Straßenverkehr teilnimmt oder nicht (egal, mit welchem Rauschmittel/Drogen/Medikamenten).

Wirkung wird aber vom Gesetzgeber leider immer wieder mit Dosis (Wirkstoffkonzentration) gleichgesetzt, weil objektiver - dadurch aber nicht besser - messbar. Dies wird von den THC-Konsument*innen bereits jetzt immer wieder gerne vergessen.

Die berauschte Verkehrsteilnahme bleibt zum Glück weiterhin verboten, denn sie ist mit einem hohen Unfallrisiko verbunden. Gleichwohl: Wer häufig Rauschmittel (ge)braucht, neigt zum Kontrollverlust oder Missbrauch. Eine Auffälligkeit im Straßenverkehr  -auch mit geringeren Dosen zu bestimmten Uhrzeiten- lässt solche Neigungen zumindest sichtbar werden. Für eine Fahrerlaubnisbehörde reicht das mit Verantwortung für die Straßenverkehrssicherheit häufig schon, Zweifel an der Fahreignung des Konsumenten herzuleiten und die Fahreignung im Rahmen einer MPU überprüfen zulassen.

Recht auf Rausch schön und gut - aber diese Form der wenig kompetenten Dröhnung nun auch noch ausdrücklich zu "Genusszwecken" zu beschönigen und zu verbreiten, kann als verantwortlicher Gesetzgeber inkompetenter und kurzsichtiger nicht sein. Wozu diese schädliche 70er Jahre Rethorik? - Es geht doch um Gesundheit, Verkehrssicherheit und einen kompetenten Umgang mit Rauschmitteln?

Na ja, die paar mehr Unfallgeschädigten und Toten für mehr Genuss nehmen unsere Gesetzesvertreter anscheinend gerne in Kauf. Schließlich soll doch der Rauschmittelerwerb entkriminalisiert werden. Das hätte man anders kommunizieren können. Schade und Traurig - Traurig.

 

 

MPU Hörbuch als Vorbereitung

Neues Beratungskonzept - Deutschlandweit einmalig - MPU Hörbuch

Viele Wege führen zum Ziel! – Probieren Sie es aus – Die Methode „einfach mitschneiden und immer wieder anhören“ hat sich in unserer MPU-Beratung als sehr effektiv und erfolgreich erwiesen.

Aus unserem ersten persönlichen Gespräch (per Internet oder persönlich) erstellen wir Ihnen Ihr persönliches MPU - Hörbuch, z. B.

a) Was muss ich tun? (z. B. Abstinenz oder kontrollierten Konsum nachweisen)

b) Was will der MPU - Gutachter bei mir für Veränderungen sehen?

c) Wie will ich zukünftig konkret Rückfälle vermeiden?

 

Deutschlandweit für nur EUR 399,00

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MPU THC Drogen Abstinenznachweis
THC

Bei Cannabis/THC jetzt erst die MPU - dann die Entscheidung über den Fahrerlaubnisentzug

Die neue Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht besagt, dass eine Fahrt unter Cannabiseinfluss für sich genommen noch kein Grund ist, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Zunächst ist ein Gutachten nötig (BVerwG 3 C 13.17 - Urteil vom 11. April 2019).

Doch wer sich hier als Rechtsanwalt oder Betroffener nun Hoffnungen macht, wird fast immer (gemeint ist zu nahezu 100%) enttäuscht: Alle MPU-Gutachten werden nämlich regelmäßig negativ, weil fast immer mindestens 6 Monate Abstinenzzeit nachgewiesen werden müssen. So besagen es die Begutachtungsleitlinien der MPU Gutachter.

Die Frist der Behörden zur Abgabe des Gutachtens wird meist auf 2-3 Monate gesetzt, weil bei - noch Inhabern der Fahrerlaubnis - aus Gründen der Verkehrssicherheit, die Fahreignng zügig überprüft werden muss.

Bitte beachten Sie! Nur, wenn Sie nach der THC-Fahrt sofort auf den Konsum verzichten, kann es Ihnen gelingen, wenigstens einige Monate Verzicht nachzuweisen, die MPU zu bestehen und den Führerschein evtl. zu behalten.

Andernfalls unterschreiben Sie bitte die von der Führerscheinstelle meist schon beigelegte Verzichtserklärung, geben Sie die Fahrerlaubnis freiwillig ab (erspart ca. EUR 200,00 Gebühren) und stellen Sie so bald wie möglich einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, dann bekommen sie eine Frist von 6 Monaten.

Haben Sie hierzu eine Frage? Dann rufen Sie mich bitte mobil an unter 0176/20165077.

Das Vorgehen ist schnell erläutert.

 

 

MPU Haaranalyse
90

Günstiger Abstinenznachweis, Haaranalyse, Drogenscreening, Urinkontrolle, ETG

Preisvergleiche lohnen sich! - Vergleichen Sie die Nachweismöglichkeiten über Urin oder über Haaranalysen von unterschiedlichen Anbietern. Sie können für den benötigten Abstinenznachweis in unterschiedlichen Laboren, EUR 90,- oder EUR 300,- zahlen.

Das nach den Erfahrungen meiner Klienten derzeit günstigste, nach den Kriterien für klinisch-toxikologische Untersuchungen zertifizierte Labor (DAkks) ist das Labor Wisplinghoff

Dort erhalten Sie eine Urinanalyse auf Ethylglucuronid (ETG) (einmalige Urinabgabe) für ca. EUR 46,00, 3cm ETG-Haaranalyse für ca. EUR 65,00 und ein ebenfalls für die MPU verwendbares Drogenscreening (Haare) für ca. EUR 95,00.


MPU 1,1 Promille
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Neue Entscheidungen der höheren Gerichte: MPU ab 1,1 Promille in Berlin jetzt fraglich

Entgegen der von der LABO immer noch verbreiteten Meinung,  darf die Behörde nicht mehr ab 1,1 Promille ohne Weiteres auf eine MPU bestehen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht ( Az. 3 C 24.15, v. 06.04.2017).

Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille alleine (ohne weitere Delikte, z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis oder weitere Gründe für eine Alkoholproblematik) reicht nicht mehr aus, damit die Fahrerlaubnisbehörde ohne weiteres eine MPU anordnen darf. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 06.04.2017 entschieden. Eine MPU könne regelmäßig nur angeordnet werden, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme von künftigem Alkoholmissbrauch begründen.

Damit bestehen nach deutschlandweit großem Aufsehen als Baden Württemberg und Bayern sowie zuletzt auch Berlin regelmäßig bereits bei 1,1 Promille ohne weitere Hinweise auf zukünftigen Alkoholmissbrauch eine MPU angeordnet hatten, erhebliche Zweifel an dieser Rechtspraxis.

Eine Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille reicht für MPU Anordnung alleine nicht aus (kein ausreichender Sachgrund)

Das BVerwG hat entscheiden, dass nach Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Führerschein ohne Gutachten erteilt werden muss.

Somit gilt die ursprünglich bekannte Rechtsauslegung, wonach erst ab einer BAK von 1,6 Promille die Anforderung eines Gutachtens zu efolgen hat.

Die strafgerichtliche Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt bis zu einer Promillezahl von 1,59 sei nach Auffassung des BVerwG kein eigenständiger Sachgrund für die Anforderung eines Gutachtens. In dem Urteil wird explizit auf § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verwiesen und auf die dort unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe verwiesen. Damit wird die Gültigkeit der 1,6 Promillegrenze für pflichtgemäße MPU-Anordnungen bestärkt und die zuletzt von einigen Fahrerlaubnisbehörden angewendete Konstruktion gemäß §13, wonach eine MPU schon ab 1,1 Promille in Frage käme entkräftet. Für alle Beteiligten von Vorteil wegen der Rechtsklarheit: Widersprüchliches Recht wurde in seiner ursprünglich vorgesehenen Bedeutung für die Anwendung klargestellt.

Gleichwohl: Schon allein eine Auffälligkeit am Mittag mit 1,1 Promille kann für die Fahrerlaubnisbehörde ausreichen, um weitere Gründe (nämlich Alkoholproblematik wegen Trunkenheit am Mittag bzw. Restalkoholannahme) für eine MPU herzuleiten.

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Sperrfrist nutzen - Belege sammeln
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ADHS / ADS - Patienten aufgepasst! - Keine positive MPU bei Amphetamin Medikation!

Die Einnahme von Amphetamin schließt die Fahreignung regelmäßig aus, selbst wenn Sie nicht gefahren sind (§ 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV)

Derzeit häufen sich Anfragen von MPU-Kandidaten, die nach jahrelangen Versuchen keine Möglichkeit sehen, behördliche Zweifel der Führerscheinstelle wegen Amphetamin im Straßenverkehr auszuräumen.

Auch wenn ärztlicherseits die Medikation bestimmungsgemäß ist, Polizei und Straßenverkehrsbehörde interessieren das nicht. Die Fahrerlaubnis ist dauerhaft verloren.

Eine positive MPU ist quasi ausgeschlossen, weil ein Abstinenznachweis im Drogenscreening nur nach Absetzen der Medikamente (1 Jahr lang) möglich ist. Erfolgt danach wieder eine ärztlich verordnete Medikamenteneinnahme sind die mühsam wiederhergestellte Fahreignung und damit auch der Führerschein wieder futsch. Neues Strafverfahren, erneute MPU sind die Folge.

Auch ein ärztliches Attest über die Amphetaminmedikation kann nur wenig helfen, da die Laborbefunde im entscheidenden Amphetaminbereich keine klare Aussage liefern können.

Der Nachweis eines bestimmungsgemäßen Konsums ist nötig  mehr erfahren >

Eine mögliche - wenn auch nicht sichere - Strategie kann darin bestehen, durch mehrere, unvorhersehbare Urinproben (6) innerhalb eines Jahres und innerhalb der vorgeschriebenen Zeit von 24 Stunden nach Aufforderung durch das Labor, jeweils zu einer exakten Tageszeit (am besten nüchtern, erster Morgenurin zur Urinabgabe) zu erscheinen und sehr genau darauf zu achten, dass der PH-Wert des Urins nicht durch Säuren (z. B. Vitamin C o. ä.) zu stark schwankt, denn dies beeinflusst den Amphetaminstoffwechsel stark. Auche andere Einflussfaktoren (Temperatur, Urinverdünnung) sind zu beachten (Kreatininwert wird standardmäßig mitbestimmt).

Zeitlich einigermaßen konstante Apmhetaminwerte über die 6 Proben können als Beleg dafür herangezogen werden, dass kein zusätzlicher (nicht bestimmungsgemäßer) oder illegaler Amphetaminkonsum stattgefunden hat. Klären Sie Ihr Vorgehen im Rahmen eines Informationsgespräches mit der Ihnen kompetent erscheinenden MPU-Begutachtungsstelle vorher ab, denn dieses Vorgehen verlangt eine Auslegung der Beurteilungskriterien und konkrete Auseindersetzung mit der Rechtslage hinsichtich eines bestimmungsgemäßen Konsums bei illegalen Drogen. - Die Fahrerlaubnisbehörde kann zudem im Falle einer erneuten Auffälligkeit jederzeit wieder eine MPU oder zumindest ein ärztliches Gutachten verlangen.

Achten sie auf die Möglichkeit von direkten Nachweismethoden der Droge (z. B. Gas-Chromatographie/Massenspektrometrie) denn nur mit deratigen Verfahren können Drogen auch mengenmäßig bestimmt werden.


Sperrfrist nutzen - Belege sammeln
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Hier verlieren MPU Kandidaten viel Zeit und Geld


- Davon habe ich nichts gewusst - Hätte man mir das nicht gleich sagen können? -

 

Dieses Ärgernis äußern fast alle Betroffenen, die zum ersten mal bei einem MPU-Berater oder gar unvorbereitet in der MPU aufkreuzen.


MPU - Kandidaten müssen ihr verändertes Konsumverhalten je nach Schwere der Konsumproblematik mindestens 6-12 Monate mit zulässigen Laborbefunden (CTU-Kriterien beachten!) belegen. So sagen es die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung.

Betroffene, die damit nicht zu Beginn der Sperrfrist - also unmittelbar nach Erhalt des Strafbefehls - anfangen, werden zwangsläufig Zeit verlieren, denn die Sperrfrist dauert meist "nur" 12 Monate und die Hinweise zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis von der Führerscheinstelle kommen erst Monate später.

Die Hinweise zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis von der Führerscheinstelle enthalten meist keine Informationen zu den Nachweispflichten über das veränderte Konsumverhalten, obwohl die Nachweise eine hohe Relavanz bei der Überprüfung der Fahreignung durch die MPU haben. So kommt es, dass mehr als 2/3 aller MPU-Kandidaten Ihre Fahrerlaubnis am Ende der Sperrfrist nicht wiederbekommen.

Doch wer schließt diese Informationslücke? Gerichte fühlen sich dafür nicht zuständig, Fahrerlaubnisbehörden könnten über diese verklausulierten Voraussetzungen entprechend der Begutachtungsleitlinien explizit informieren, scheuen aber das Risiko, da nicht für alle MPU Kandidaten eine Nachweispflicht besteht. - Darüber lässt sich streiten, denn die Begutachtungsleitlinien fordern: "Veränderungen sollen nachvollziehbar aufgezeigt werden"

Gutachter sagen aufgrund ihrer Beurteilungskriterien: Nachvollziehbar heißt, dass ein Veränderungsprozess auch ausreichend belegt sein muss, vor allem, wenn sie auf einem veränderten Konsumverhalten beruhen.

Da müssen die MPU-Kandidaten dann schon selber fragen, sagen die Behörden.

Doch wie soll ein MPU-Kandidat nach etwas fragen, wovon er Mangels Information gar nichts wissen kann?

Ein kleiner MPU-Ratgeber bereits auf Seiten der Ermittlungsbehörden könnte helfen.

 

 


MPU Amfetamin Cannabis
D

Wie kommt man 2022 mit Cannabis oder Amfetamin auf Rezept durch die MPU?

Wenn ein Arzt Cannabis als Medizin oder Cannabis-Medikamente verschreibt (z. B. Cannabisblüten, Sativex, u. a.) dann wird damit der Cannabis-Konsum legalisiert, und es ist möglich, bei fortgesetztem regelmäßigem Konsum ein positives Fahreignungsgutachten zu erhalten, weil der Konsum bestimmungsgemäß ist (Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, 6. März 2017).

Interessant bei dieser Legalisierung ist, dass die eigentlich viel problematischere und gesetzlich als "harte Droge" eingestufte Droge, Amfetamin, bereits vorher schon ärztlich verordnet werden durfte, also ärztlicherseits legalisiert werden konnte und damit ebenfalls dem bestimmungsgemäßen Konsum entsprach (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, §3, Abs. 1, Buchstabe b).

Was ist bei Amfetamin oder Cannabis für die MPU zu beachten?

Entscheidend und der gemeinsame Nenner für alle legalisierten illegalen Stoffe sind die Klärung der Fragen:

I Sind Leistungsbeeinträchtigungen zu erwarten?

Lässt die aktuell ärztlich regelmäßige verordnete Dosierung zukünftig Leistungsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr erwarten?

Wenn im Leistungstestbereich der MPU (reaktive Belastbarkeit, Aufmerksamkeit unter Monotonie usw.) keine unterdurchschnittlichen Leistungen im Vergleich zu nicht medikamentös behandelten Verkehrsteilnehmern festgestellt werden, muss auch zukünftig nicht damit gerechnet werden, dass die regelmäßig eingenommene Menge der legalen Droge (Cannabis oder Amfetamin) zu Leistungsbeeinträchtigungen im Straßenverkehr führt.

 

II Liegt ein bestimmungsgemäßer Konsum vor?

Die Festellung des bestimmungsgemäßen Konsums  kann bzw. sollte dringend bereits im Vorfeld von den Untersuchten abgeklärt und entsprechende Belege mitgebracht werden (Rezepte/ärztliche Verordnungen). Geschieht dies nicht, dann wird das Gutachten immer sofort glasklar negativ sein.  Fahrerlaubnisbehörden formulieren hier manchmal Fragestellungen, die sachlich völlig daneben liegen, z. B. "Kann man mit dem Cannabis die Grunderkrankung heilen". Eine solche Frage könnte überhaupt nur über Medikamentenstudien geklärt werden und ist völlig irrelevant für die Fahreignung. Begutachtungsstellen würden derartige Fragen zu Recht unbeantwortet lassen oder ggf. die Fahrerlaubnisbehörde um Änderung der Fragestellung bitten.

 

III Charakterliche Eignung (verantwortungsbewusster Umgang)

Darüber hinaus geht es um die charakterliche Eignung

nämlich,

- ob zukünftig verantwortungsvoll/kontrolliert/risikobewusst mit der Droge umgegangen wird. Dies muss bei  bei allen Drogen so sein, auch bei legalem Ethanol (Alkohol) oder psychoaktiv wirksamen Bestandteilen von Medikamenten usw. ggf. eben mit ärztlicher/psychiatrischer Kontrolle, regelmäßigem Therapienachweis..

- verantwortungsbewusst heißt auch, dass die vom Arzt angeordnete Dosierung eingehalten wird und nicht nur eine Bedarfsmedikation stattfindet. Bei Bedarfsmedikation ist aufgrund der dann nicht mehr gegebenen Rauschwirkungen die Fahreignung nämlich ausgeschlossen. Der Patient darf im Falle einer Bedarfsmedikation nicht fahren!

Sind diese Fragen im Rahmen einer fachlich fundierten MPU-Vorbereitung geklärt, steht einer positiven MPU nichts mehr im Wege.


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MPU 1,1 Promille
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MPU ab 1,1 Promille in Berlin

Das Fahrerlaubnisrecht wird in den Bundesländern höchst unterschiedlich ausgelegt. Der § 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Abs. 2 Buchstabe d. (Alkoholmissbrauch i.V.m. Anlage 4 FEV (Missbrauch = 8.1 Mißbrauch) legt fest, dass zwingend eine MPU anzuordnen ist, wenn die Fahrerlaubnis vorher wegen Alkohol am Steuer entzogen worden war und der Betroffene ungeeignet zum Führern von Kraftfahrzeugen ist. Da sich aber strafrechtlich jeder Trunkenheitsfahrer ab 1,1 Promille automatisch durch dieses Delikt als ungeeignet zum Führen von Kraftfazeugen erwiesen hat, ergibt sich daraus zwingend, dass dann auch jeder 1,1 Promille-Fahrer mit einer MPU Anordnung zu rechnen hat. Berlin folgt dieser neuen Rechtspraxis. mehr erfahren >

Dass dieses Recht vermutlich gar nicht so gedacht war, ergibt sich aus der jahrzehntelangen Rechtspraxis, wonach eine MPU erst ab 1,6 Promille oder bei Wiederholungstätern angeordnet wurde, da bei diesen Personen davon auszugehen ist, dass sie eine hohe Trinkfestigkeit erworben haben und im Zusammenhang mit dem Kontrollverlust im Straßenverkehr von einem problematischen bzw. riskanten Alkoholkonsum auszugehen ist. Diese stärker alkoholgefährdeten Personen sollten deshalb als besondere Risikogruppe zunächst die Zweifel an Ihrer Fahreignung in der MPU ausräumen.

In jedem Fall wird sich aus der neuen Rechtspraxis mit MPU ab 1,1 Promille ein erhebliches Abschreckungspotenzial zu Gunsten der Straßenverkehrssicherheit ergeben, auch wenn Experten daran zweifeln, dass ein derartig drastischer Eingriff per MPU in die Persönlichkeitsrechte auf dem Verwaltungswege unter 1,6 Promille verhältnismäßig ist. Allerdings stellt eine gemessene Blutalkoholkonzentration ohnehin nur eine kurze Momentaufnahme dar. Auch unter 1,1 Promille kann  ein riskanter Alkoholgebrauch vorliegen, wenn das "Erwischtwerden" nicht unmittelbar nach dem letzten Getränk stattfindet, was eher die Regel als die Ausnahme ist.

Ob eine MPU im Vergleich zu den Hochpromillefahrern ab 1,6 allerdings verhältnismäßig und vom Gesetzgeber so gedacht war, scheint rechtspolitisch von derartig hoher Relevanz zu sein, dass dieser Thematik ein ganzer Arbeitskreis (AKII) des kommenden deutschen Verkehrsgerichtstags vom 27. bis 29. Januar 2016 in Goslar gewidmet ist. mehr erfahren >


MPU Fahrrad
Cy

Fahrradfahrverbot nach alkoholisierter Verkehrsteilnahme mit Fahrrad

Wer wiederholt mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnisbehörde nach einer MPU nicht "nur" die Fahrerlaubnis entzieht, sondern sogar das Fahrradfahren untersagt.

Wenn sich ein Fahrradfahrer als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen erweist (dazu zählen Fahrräder), kann ihm die Fahrerlaubnisbehörde das Führen des Fahrrades untersagen. § 3 Abs. 1 FeV verpflichtet die Behörde, gegen den ungeeigneten Fahrer einzuschreiten und sicherheitswirksame Maßnahmen zu veranlassen.

Ab 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. Nr. 2c FeV immer eine MPU zur Klärung der Eignung zum Führen sonstiger Fahrzeuge (Fahrrad) anordnen.

Ein negatives Fahreignungsgutachten wird die Behörde dann zum Anlass nehmen, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge zu entziehen. Bei Wiederholungsgefahr kann sie zur Abwendung von Sicherheitsrisiken ein Farradfahrverbot aussprechen.

Veranstaltungsflyer MPU-Berater-Forum 2014

Veranstaltungsflyer 1. Berliner MPU-Berater Forum
MPU Vorbereitung
QM

Jetzt kommen Transparenz und Qualität in das MPU-System

Wer sich jetzt noch MPU Berater nennt ist "Old School"

Endlich ist es soweit: Damit das Deutsche System des Führerscheinrückerhalts transparent und nachvollziehbar wird, empfiehlt die Bundesanstalt für Straßenwesen eine Pflichtberatung.

Wieso das wohl fast 60 Jahre gedauert hat?

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