Mein Ziel ist es, Kraftfahrern, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder denen die Entziehung droht, frühzeitig ein paar wichtige Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Fahreignung zur Verfügung zu stellen. Ich möchte damit deutschlandweit eine (von unserer Forschungsgruppe) wissenschaftlich nachgewiesene Informationslücke schließen, die Betroffenen regelmäßig zum Verhängnis wird, weil man von Ihnen Verhaltensänderungen verlangt, über deren Notwendigkeit sie mangels Problembewusstsein entweder nichts wissen können oder über diese Notwendigkeiten erst viel zu spät und auch nicht standardmäßig aufgeklärt werden.
Viele Betroffene wissen z. B. nicht, dass man in Deutschland nach Bestrafung und Ablauf der Sperrfrist seine Fahrerlaubnis nicht automatisch wiederbekommt, sondern seine Fahreignung „wiederherstellen“ muss. Was das bedeutet, steht zwar in den sogenannten Begutachtungsleitlinien.
Diese Leitlinien aber auch zu Verstehen - wenn man sie denn überhaupt zur Kenntnis bekommen hat - fällt nicht nur den Betroffenen, sondern häufig auch den Behörden und Rechtsbeiständen schwer.
Mehr als ¾ aller Betroffenen verfügen über keinerlei Problembewusstsein und bestehen die MPU im ersten Anlauf nicht, da ihnen nicht klar ist, worüber sie überhaput nachdenken, und was sie verändern sollen.
Eigentlich müssten Betroffene bereits von Seiten der Ermittlungsbehörden im Entziehungsverfahren über die Voraussetzungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aufgeklärt und beraten werden. Zu dieser Thematik hat der 52. Verkehrsgerichtstag Empfehlungen herausgegeben, deren Umsetzung mit Berliner Behördenvertretern anlässlich des ersten Berliner MPU-Berater Forums diskutiert wurden.
Transparenz im MPU System heißt:
Gemeinsam mit den Kriminologen und Rechtsmedizinern haben wir bereits in 2003 an der Uni Greifswald Forschungsprojekte zur Straßenverkehrskriminalität und Maßnahmen zur Förderung der Fahreignung durchgeführt. Auch das gesetzlich verankerte, freiwillige Fahreignungsseminar (FES) hat unsere Forschungsgruppe im Rahmen der Reform des Mehrfachtäter-Punktsystems (Verkehrszentralregister, heute: Fahreignungsregister, FAER) entwickelt. mehr erfahren >
Es muss nicht immer eine aufwendige MPU-Beratung sein. Manchmal reichen schon ein paar kleine Hinweise, um zu verstehen, was auf einen zukommt und wie man das MPU-System am besten durchläuft. Unser Forschungsförderer war dabei die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST).
Wenn Sie genauer wissen wollen, welche Alkohol-Punkte oder Drogenfahrer erfolgreich in der MPU waren, können Sie auch direkt einen Blick in unsere Originalveröffentlichungen zum Rehabilitationsverlauf von auffälligen Kraftfahrern werfen. mehr erfahren >
Nutzen Sie die Möglichkeit eines verkehrspsychologischen Untersuchungsgesprächs oder einer Probebegutachtung per Telefon und erfahren Sie sofort wo Sie stehen, und wieviel MPU-Beratung sie brauchen, um schon bald wieder mobil zu sein.